Häufig gestellte Fragen

Ärztemangel in Deutschland wird in den nächsten Jahren weiter deutlich zunehmen und Ärzte werden ständig gesucht.
In einigen Fachgebieten ist die Personalsituation besonders angespannt. Dazu gehören Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Psychiatrie und Geriatrie.

In der Klinik und im Krankenhaus werden Ärzte nach Tarifvertrag bezahlt. Neben der Position bestimmt die Dauer der Berufsausübung das Gehalt. Es existieren verschiedene Tarifverträge in Deutschland, hierzu zählen die Verträge für:

  • Universitätskliniken (z.B. Universitätsklinikum Dresden, Leipzig, Magdeburg);
  • kommunale Krankenhäuser (staatliche Krankenhäuser);
  • private Krankenhäuser (z.B. Asklepios, AMEOS, Paracelsius).

Wenn Sie beginnen, als Assistenzarzt in Deutschland zu arbeiten, liegt das Einstiegsgehalt als Assistenzarzt im ersten Jahr zwischen 4.695 Euro5.053 Euro. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt der Verdienst als Assistenzarzt dann weiter an. Dabei ist in den Tarifverträgen jedes Jahr eine automatische Gehaltserhöhung vorgesehen. Ab dem 6. Jahr ist ein monatliches Gehalt von circa 6.000 Euro möglich.

Gehaltsstufe:Gehaltsspanne (Brutto):
Assistenzarzt (1. Jahr)4.695 Euro – 5.053 Euro
Assistenzarzt (2. Jahr)4.961 Euro – 5.219 Euro
Assistenzarzt (3. Jahr)5.151 Euro – 5.420 Euro
Assistenzarzt (4. Jahr)5.480 Euro – 5.765 Euro
Assistenzarzt (5. Jahr)5.873 Euro – 6.178 Euro
Assistenzarzt (ab 6. Jahr)6.036 Euro – 6.340 Euro

Als Facharzt (nach der abgeschlossenen Spezialisierung) im stationärem Bereich (Krankenhaus) verdient man zwischen 6.090 Euro und 6.518,41 Euro brutto. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt das Gehalt als Facharzt weiter.

Auf dieser Frage müssen Sie realistisch antworten und keine falschen Versprechungen machen.
Beispiel. Arbeitszeit, Zuschläge und Bereitschaftsdienste in einem kommunalen Krankenhaus.
Arbeitszeit 40 Wochenstunden
Zuschläge (je Voll­arbeits­stunde) Überstunden: 15% Nachtarbeit: 15% Sonntags­arbeit: 25% Feiertags:
  • 135% (ohne Freizeitausgleich)
  • 35% (mit Freizeitausgleich)
24.12 und 31.12 (ab 6 Uhr): 35%
Bereitschaftsdienste Die tägliche Arbeitszeit kann mit dem Bereitschafts­dienst auf bis zu 24 Stunden verlängert werden; davon sind maximal acht Stunden Vollarbeit zulässig. Die tägliche Arbeitszeit kann an Wochen­enden und Feier­tagen auf bis zu 24 Stunden täglich verlängert werden, wenn ausschließlich Bereitschafts­dienste abgeleistet werden und dadurch für den Arzt mehr Wochen­enden und Feiertage frei sind.
Quelle: Marburger Bund.

Im Durchschnitt bezahlt man insgesamt zwischen 30% und 42% Steuer (Lohnsteuer und Sozialabgaben).
In Deutschland unterscheidet man zwischen Netto- und Bruttogehalt.

Bruttogehalt / Bruttolohn
„Brutto“ beschreibt das Gehalt vor Abzügen von Steuern und Sozialabgaben. Das Bruttogehalt wird vom Arbeitgeber bei Gehaltsverhandlungen angegeben.

Netto / Nettogehalt / Nettolohn
Vom Bruttogehalt werden Sozialabgaben und Steuern abgezogen. Was dann übrig bleibt, wird als Nettolohn bezeichnet.

Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist der Teil der Einkommensteuer, der direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgetreten wird. Lohnsteuerpflichtig sind Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Die Höhe der Lohnsteuer wird je nach Steuerklasse berechnet.

Sozialabgaben:

  • Kirchensteuer (optional);
  • Solidaritätszuschlag;
  • Arbeitslosenversicherung;
  • Rentenversicherung (Krankenversicherung – gesetzlich oder Privat, Pflegeversicherung).

In Deutschland unterscheidet man 6 Steuerklassen.

  1. Steuerklasse
    Die Steuerklasse 1 ist für Personen gedacht, die ledig, unverheiratet, geschieden oder verwitwet sind. Sie ist also allen Steuerzahlern vorbehalten, die nicht oder nicht mehr verheiratet sind.
  2. Steuerklasse
    Steuerklasse 2 ist nur für Alleinerziehende vorgesehen und bringt einen Steuervorteil durch den Alleinerziehendenentlastungsbetrag. Eine der Voraussetzungen ist, dass die alleinerziehende Person mit mindestens einem steuerlich zu berücksichtigenden Kind zusammenleben muss.
  3. Steuerklasse
    Steuerklasse 3 ist verheirateten Paaren vorbehalten und nur für Alleinverdiener oder in Kombination mit Steuerklasse 5 möglich. Grundsätzlich gilt, dass der Besserverdiener oder die Besserverdienende die Steuerklasse 3 wählen sollte.
  4. Steuerklasse
    Wer heiratet, wird automatisch in die Steuerklasse 4 eingestuft. Diese Steuerklasse bietet sich für Ehegatten an, die in etwa gleich viel verdienen, da die Lohnsteuer gleichmäßig verteilt wird. Ehepaare können ihre Steuerklasse jedoch auch in die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor ändern.
  5. Steuerklasse
    Nur Verheiratete können die Steuerklasse 5 wählen. Dabei wird der andere Partner in Steuerklasse 3 eingestuft, da diese Lohnsteuerklasse nur als Kombination funktioniert. Derjenige mit dem geringeren Gehalt wählt die Steuerklasse 5. Bei ausgeglichenem Gehalt kann für beide Partner die Steuerklasse 4 gewählt werden.
  6. Steuerklasse
    Steuerklasse 6 ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die zwei oder mehrere Jobs haben. Der zweite Job (sofern er die Minijob-Grenze von 450€ übersteigt) und jeder weitere Job wird nach der Lohnsteuerklasse 6 besteuert. Der Hauptjob wird weiterhin nach einer der Steuerklassen 1 bis 5 besteuert.

Im Durchschnitt bezahlt man in Deutschland zwischen 30% und 42% Steuer (Lohnsteuer und Sozialbeiträge).

Lohnsteuer
Die Lohnsteuer muss von Arbeitnehmern und Angestellten gezahlt werden. Die Steuer wird vom Lohn zumeist vom Arbeitgeber einbehalten, vom Bruttogehalt abgezogen und direkt an den Staat abgetreten.

Die Lohnsteuer wird von Arbeitgebern an das Finanzamt gezahlt und wird gleich monatlich vom Bruttogehalt abgezogen. Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit fällig. Steuerfreibeträge und der Familienstand werden automatisch bei der Berechnung der Lohnsteuer mit einberechnet.

Beispiel.
Sie sind 32 Jahre alt, ledig und haben keine Kinder und verdienen 4.900 Euro pro Monat brutto.
Nettogehalt beträgt 3.000,31 Euro.

 MonatJahr
Brutto:4.900,00 €58.800,00 €
Geldwerter Vorteil:0,00 €0,00 €
   
Steuern  
Solidaritätszuschlag:0,00 €0,00 €
Kirchensteuer:0,00 €0,00 €
Lohnsteuer:908,91 €10.906,92 €
   
Steuern:908,91 €10.906,92 €
   
Sozialabgaben  
Rentenversicherung:455,70 €5.468,40 €
Arbeitslosenversicherung:58,80 €705,60 €
Krankenversicherung:384,58 €4.614,98 €
Pflegeversicherung:90,70 €1.088,44 €
   
Sozialabgaben:989,78 €11.877,41 €

In Großstädten wie z.B. München, Hamburg oder Hannover kann es schwierig sein, aber nicht unmöglich. Mit ärztlichem Einkommen kann man problemlos eine Wohnung deutschlandweit finden. Dabei helfen wir Ihnen und werden für Sie passende Unterkunft finden.

Die Deutsche Sprache ist Hauptvoraussetzung für einen erfolgreichen Start in Ihre Karriere in Deutschland.

Es hängt von vielen Faktoren ab und wird sehr individuell berechnet.

Unvermeidbare Kosten:

  • Beglaubigte Übersetzung aller notwendigen Unterlagen (300-1.000 Euro);
  • Fachsprachprüfung (400-500 Euro);
  • Kaution für die Mietwohnung (600-4.000 Euro);
  • Laufende Ausgaben für Lebensmittel, Tickets, Benzin (100-500 Euro), monatlich;
  • Ticket für Reise nach Deutschland (50-1.000 Euro).

Ja, natürlich. Ohne Erfahrung kann man als Assistenzarzt in Deutschland arbeiten. Dafür brauchen wir nur ein abgeschlossenes Studium (medizinisches Diplom) und ein abgeschlossenes praktisches Jahr (Internatur).

Ja. Hospitation ist empfehlenswert. Einige Arbeitgeber bezahlen dafür und stellen kostenlose Unterkünfte zur Verfügung. In dieser Zeit können Sie Ihr Deutsch verbessern und die zukünftige Arbeit besser kennenlernen. Hospitation ist keine Garantie für einen festen Arbeitsvertrag, aber eine gute Chance, Ihr Deutsch zu verbessern und Fachwissen weiter zu vertiefen.

Es ist sinnvoll, alle Unterlagen in Deutschland übersetzen zu lassen. Alle fremdsprachigen Unterlagen bedürfen einer deutschen Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich bestellten bzw. vereidigten Übersetzer. Es muss erkennbar sein, dass der Übersetzer eine Übersetzung des landessprachlichen Originaldokuments angefertigt hat.

Eine im Ausland gefertigte Übersetzung kann einer qualifizierten Übersetzung gleichstehen, wenn die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt oder der Auslandsvertretung eine Liste zu den im Ausstellungsland anerkannten Übersetzern vorliegt und die Übersetzung von einem auf der Liste aufgeführten Übersetzer vorgenommen wurde.

Wenn Sie aus einem nicht EU-Land kommen, brauchen Sie eine „Blaue Karte“.
Die „Blaue Karte EU“ ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen, mit dem die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden soll.

Ein medizinisches Diplom aus einem EU-Land wird in Deutschland vollständig anerkannt und Sie können die Approbation ohne Prüfung erhalten.

Wenn Sie ein Diplom aus einem Drittstaat besitzen, müssen Sie zuerst eine Berufserlaubnis (vorläufige Berufszulassung) beantragen und dann eine Kenntnisprüfung ablegen. Nach der erfolgreich bestandenen Kenntnisprüfung können Sie die Approbation erhalten.

Approbation ist eine vollständige Diplomanerkennung.

Die Approbation (lateinisch approbatio ‚Anerkennung‘, ‚Genehmigung‘) als Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Apotheker oder Tierarzt ist in Deutschland die staatliche Zulassung, den entsprechenden Beruf selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Die Berufserlaubnis wird zur vorübergehenden Ausübung des (zahn)- ärztlichen oder pharmazeutischen Berufs erteilt, sofern eine abgeschlossene (zahn)- ärztliche oder pharmazeutische Ausbildung vorliegt. Wir regen an, dass die Berufserlaubnis für die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung genutzt wird. Mit einer Berufserlaubnis dürfen Sie nichtselbständige und nichtleitende Tätigkeiten unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung von einem Arzt/Ärztinnen die eine Approbation besitzen, ausführen.

In der Regel dürfen Sie 2 Jahre mit Berufserlaubnis arbeiten. Die Berufserlaubnis kann in Ausnahmesituationen für 1 Jahr verlängert werden.

Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung erfolgt automatisch nach Eingang des Antrags der Approbation. Die notwendigen Anmeldedaten werden an die zuständige Kammer weitergeleitet.

Die Gebühr für die Fachsprachprüfung beträgt zwischen 400 und 500 Euro.

Ja, die Wiederholungen sind unbegrenzt möglich.

Die Fachsprachprüfung wird grundsätzlich akzeptiert, wenn diese in einem anderen Bundesland bei der Ärztekammer abgelegt wurde.

Den Antrag zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung erhalten Sie von dem zuständigen Sachbearbeiter per Post oder per E-Mail.

Wartezeit beträgt 6 Monate bis 1, 5 Jahre (abhängig von Bundesland).

Die Prüfungsgebühr beträgt ca. 500-800 € (abhängig von Bundesland).

Die Prüfung bezieht sich auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Die Fragestellungen sollen ergänzend folgende Aspekte berücksichtigen: Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung.

Die Kenntnisprüfung wird in Form einer staatlichen Prüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission in deutscher Sprache abgelegt. Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Anamneseerhebung, Arztbriefschreibung und Patientenvorstellung die an einem Tag stattfindet.

Nach der Prüfung bekommen Sie vom Prüfungsausschuss die Ergebnisse am gleichen Tag mündlich mitgeteilt. Die schriftliche Bestätigung bekommen Sie später per Post.

Wenn Sie die Kenntnisprüfung nicht bestehen, kann diese insgesamt zweimal wiederholt werden.