Wir werden die Kommunikation mit der Behörde übernehmen und beantragen alle notwendigen Unterlagen für Sie. Darüber hinaus organisieren wir für Sie alle beglaubigten Übersetzungen.
Um in Deutschland zu arbeiten brauchen Sie:
Sprachkenntnisse auf dem Level 2 (nach dem GER , Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen)
Für die Erteilung einer Approbation (Berufserlaubnis) ist die Behörde (Landesdirektion / Bezirksregierung / Ärztekammer) in jedem Bundesland zuständig.
Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch bekommen Sie einen festen Arbeitsvertrag. Weiter brauchen Sie Ihre Berufszulassung. Das ist die Berufserlaubnis oder Approbation.
Berufserlaubnis oder Approbation beantragen Sie bei der Landesdirektion (Regierung bzw. Landesärztekammer).
Für die Antragstellung brauchen Sie folgende Unterlagen:
Folgende Unterlagen müssen im Original vorgelegt oder das Original kann durch eine beglaubigte Kopie ersetzt, werden. Alle Unterlagen müssen mit einer deutschen Übersetzung durch einen Urkundendolmetscher vorgelegt werden.
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Personalausweis oder Reisepass.
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Geburtsurkunde
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Amtlicher Nachweis bei Namensänderung nach dem Staatsexamen (z.B. Eheurkunde)
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Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als einen Monat, von deutschem Haus/Allgemein/Betriebsarzt)
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Aktueller tabellarischer, persönlich unterschriebener Lebenslauf
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Polizeiliches Führungszeugnis (ein deutsches Führungszeugnis darf bei seiner Vorlage nicht älter als ein Monat sein, ein ausländisches Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate)
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Medizinisches Diplom
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Anlage zum Diplom (Curriculum nach Unterrichtsstunden pro Vorlesungen/Seminar)
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Nachweis der bisherigen ärztlichen Tätigkeit (Arbeitsbuch, Beurteilung)
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Nachweis einer abgeschlossenen Spezialisierung
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Certificate of good Standing (wird normalerweise in zuständigen Gesundheitsministerium ihrer Heimat beantragt)
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Arbeitszeugnis über zuletzt ausgeübte Tätigkeit.
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Nachweis über deutsche Sprache (dem GER=Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen). Zertifikat B2.
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Einstellungszusage von Ihrem Arbeitgeber (vorläufiger Arbeitsvertrag).
Wenn Sie alle Unterlagen einreichen, müssen Sie eine Fachsprachprüfung ablegen.
Die Fachsprachprüfung muss jeder Arzt durchführen, der die Approbation oder Berufserlaubnis beantragt und nicht die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache für die ärztliche Tätigkeit nachweisen kann. Um sich für die Fachsprachprüfung anmelden zu können, muss der Arzt zunächst seine Approbation bzw. Berufserlaubnis bei der zuständigen Landes- bzw. Bezirksregierung beantragen.
Arzt muss sich nicht extra für die Fachsprachprüfung persönlich anmelden. Dies geschieht durch die Beantragung der Approbation bzw. Berufserlaubnis automatisch.
Wenn Sie die Fachsprachprüfung bestanden haben, erhalten Sie die Approbation oder Berufserlaubnis.
Der ganze Ablauf vom Vorstellungsgespräch bis zum ersten Arbeitstag kann 3-9 Monate dauern. Was aus finanziellen Hintergründen wichtig ist, damit Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland planen können.