Wir werden die Kommunikation mit der Behörde übernehmen und beantragen alle notwendigen Unterlagen für Sie. Darüber hinaus organisieren wir für Sie alle beglaubigten Übersetzungen.
Um in Deutschland zu arbeiten brauchen Sie:
Sprachkenntnisse auf dem Level 2 (nach dem GER , Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen)
Für die Erteilung einer Approbation (Berufserlaubnis) ist die Behörde (Landesdirektion / Bezirksregierung / Ärztekammer) in jedem Bundesland zuständig.
Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch bekommen Sie einen festen Arbeitsvertrag. Weiter brauchen Sie Ihre Berufszulassung. Das ist die Berufserlaubnis oder Approbation.
Berufserlaubnis oder Approbation beantragen Sie bei der Landesdirektion (Regierung bzw. Landesärztekammer).
Für die Antragstellung brauchen Sie folgende Unterlagen:
Folgende Unterlagen müssen im Original vorgelegt oder das Original kann durch eine beglaubigte Kopie ersetzt, werden. Alle Unterlagen müssen mit einer deutschen Übersetzung durch einen Urkundendolmetscher vorgelegt werden.
Wenn Sie alle Unterlagen einreichen, müssen Sie eine Fachsprachprüfung ablegen.
Die Fachsprachprüfung muss jeder Arzt durchführen, der die Approbation oder Berufserlaubnis beantragt und nicht die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache für die ärztliche Tätigkeit nachweisen kann. Um sich für die Fachsprachprüfung anmelden zu können, muss der Arzt zunächst seine Approbation bzw. Berufserlaubnis bei der zuständigen Landes- bzw. Bezirksregierung beantragen.
Arzt muss sich nicht extra für die Fachsprachprüfung persönlich anmelden. Dies geschieht durch die Beantragung der Approbation bzw. Berufserlaubnis automatisch.
Wenn Sie die Fachsprachprüfung bestanden haben, erhalten Sie die Approbation oder Berufserlaubnis.
Der ganze Ablauf vom Vorstellungsgespräch bis zum ersten Arbeitstag kann 3-9 Monate dauern. Was aus finanziellen Hintergründen wichtig ist, damit Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland planen können.